Rechtsprechung
   BAG, 25.08.1956 - 2 AZR 317/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,719
BAG, 25.08.1956 - 2 AZR 317/54 (https://dejure.org/1956,719)
BAG, Entscheidung vom 25.08.1956 - 2 AZR 317/54 (https://dejure.org/1956,719)
BAG, Entscheidung vom 25. August 1956 - 2 AZR 317/54 (https://dejure.org/1956,719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    ArbG - Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit - Identische Tatsachen - Gesellschaftsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG (1953) § 2
    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Demgegenüber entschied der Bundesgerichtshof - ebenso wie früher zum Teil auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25. August 1956 - 2 AZR 317/54 - AP Nr. 23 zu § 2 ArbGG 1953; Urteil vom 24. September 1958 - 2 AZR 216/58 - AP Nr. 3 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 11, 259, 261 = AP Nr. 24 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; vgl. auch Urteil vom 6. Februar 1958 - 2 AZR 493/57 - AP Nr. 47 zu § 2 ArbGG 1953) -, daß, "soweit zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen zusammenfallen, es für die Frage der Zuständigkeit allein auf die schlüssigen Behauptungen des Klägers ankommt, Beweise aber nicht erhoben zu werden brauchen" (BGH Urteil vom 9. Dezember 1963 - VII ZR 113/62 - NJW 1964, 497).
  • BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94
    Demgegenüber entschied der Bundesgerichtshof - ebenso wie früher zum Teil auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25. August 1956 - 2 AZR 317/54 - AP Nr. 23 zu § 2 ArbGG 1953; Urteil vom 24. September 1958 - 2 AZR 216/58 - AP Nr. 3 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 11, 259, 261 = AP Nr. 24 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; vgl. auch Urteil vom 6. Februar 1958 - 2 AZR 493/57 - AP Nr. 47 zu § 2 ArbGG 1953) -;, daß "soweit zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen zusammenfallen, es für die Frage der Zuständigkeit allein auf die schlüssigen Behauptungen des Klägers ankommt, Beweise aber nicht erhoben zu werden brauchen" (BGH Urteil vom 9. Dezember 1963 - VII ZR 113/62 - NJW 1964, 497).
  • BAG, 08.01.1970 - 3 AZR 436/67

    Einstufung der Arbeit eines Kommanditisten auf Grund einer im

    Das Landesarbeitsgericht hat die sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen unter Berufung auf BAG AP Nr. 23 zu § 2 ArbGG 1953 und BAG 5, 178 [180, 181) AP Nr. 28 zu § 2 ArbGG 1953 [zu II] bejaht, weil es dafür allein auf die vom Kläger behaupteten Tatsachen, nicht aber auf den wahren Sachverhalt ankomme.
  • BAG, 01.03.1958 - 2 AZR 200/57

    Prozesshindernde Einrede - Verwerfendes Urteil - Arbeitsgerichtliches Verfahren -

    Pür die Präge der sachlichen Zuständigkeit kommt es, was die Revision [ibersieht, nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ( AP Nr. 23 zu § 2 ArbGG 1953 ) nicht auf den wahren, sondern auf den von ..eir.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht